Wohungseigentumsrecht

Beratungsbedarf besteht in zunehmendem Maß im Bereich des Rechts der Eigentumswohnungen. Gerade der Eigentümer einer selbstgenutzten oder auch fremdgenutzten Immobilie sollte sich vor anstehenden wichtigen Entscheidungen der Wohnungseigentümergemeinschaft beraten lassen um z.B. eventuellen späteren „Kostenfallen“ zu entgehen. Eine Unzufriedenheit mit Beschlussfassungen der Wohnungseigentümerversammlung sollte eine umgehende anwaltliche Beratung zur Folge haben, zumal hier Fristen zur Anfechtung derartiger Beschlüsse zu beachten sind. Werden diese Fristen versäumt, ist eine Änderung der Beschlüsse regelmäßig nicht oder nur mit Schwierigkeiten zu erreichen. Auf Wunsch nehmen wir für Sie auch an den Versammlungen der Wohnungseigentümergemeinschaft teil.

Auch beim Kauf einer Eigentumswohnung wird oft übersehen, dass nicht allein der Kaufpreis auf die Entscheidung zum Ankauf der Wohnung eine Rolle spielen darf. Die Nachteile einer Wohnung ergeben sich häufig aus den Teilungserklärungen, also den „Spielregeln der Wohnungseigentümer“. In diese Teilungserklärung sollte man also schon vor dem Kauf der Wohnung schauen und sich diesbezüglich durch uns beraten lassen.

In allen miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Angelegenheiten sind wir von Anfang an für Sie da. Aufgrund ständiger Fortbildungen auf diesem Rechtsgebiet sind wir stets auf der „Höhe der aktuellen Rechtssprechung“ und gewährleisten eine kompetente Beratung und Vertretung.