Mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung bindet man oft ein Gutteil des eigenen Vermögens.
Dabei wird oft übersehen, dass der Wert einer Wohnung nicht allein von seinem Quadratmeterpreis bestimmt wird. Ob und wie sehr Sie Ihre neue Wohnung genießen können, hängt ganz wesentlich davon ab, welche Spielregeln in dem jeweiligen Haus oder der jeweiligen Wohnanlage gelten. Diese wiederum werden wesentlich von der „Teilungserklärung“ bestimmt, deren Regelungen man beim Kauf potenziell für Jahrzehnte unterliegt. Daher sollte man sich die Teilungserklärung vor dem Kauf genau ansehen und im Bedarfsfall von einer anwaltlichen Fachperson erklären lassen.
Als Eigentümer einer Wohnung ist man im Regelfall nur für die eigene Wohnung zuständig. Geht es um die Bereiche, die auch von anderen genutzt werden können, ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer berufen, eine Lösung herbeizuführen: Wo z.B. dürfen die Fahrräder stehen? Wer ist für die Reinigung des Treppenhauses zuständig? Wie werden die Kosten des Hauses aufgeteilt? Wer trägt die Reparaturkosten für die Fenster? Dies alles ist rechtlich sehr detailliert geregelt. Da mit diesen Entscheidungen sehr häufig Kosten oder Verhaltenspflichten für die einzelnen Mitglieder der Gemeinschaft verbunden sind, ist es hier besonders wichtig, genau zu wissen, welche Rechte und Pflichten man hat und sich im Zweifel anwaltlich beraten zu lassen. Ist man mit entsprechenden Beschlüssen der Gemeinschaft nicht einverstanden, sollte sogar unverzüglich anwaltlicher Rat eingeholt werden (Vielleicht sogar schon, bevor Beschlüsse in der Eigentümerversammlung gefasst werden). „Unverzüglich“, weil bei der Anfechtung solcher Beschlüsse teils sehr enge Fristen zu beachten sind, „anwaltlich“, weil das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) eine recht komplexe Materie mit einer umfassenden Rechtsprechung ist. Auf Wunsch nehmen wir für Sie auch an den Versammlungen der jeweiligen Gemeinschaft teil.
Wir sind in allen miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Angelegenheiten von Anfang an für Sie da. Aufgrund ständiger Fortbildungen auf diesem Rechtsgebiet sind wir stets auf der Höhe der aktuellen Rechtsprechung und können sie kompetent beraten und vertreten.