Mietrecht

Gleich ob Sie eine Immobilie gemietet oder vermietet haben oder ob sie Ihre eigene Immobilie zu Wohn- oder sonstigen Zwecken nutzen – Sie können jederzeit auf uns zählen.

Gerade in diesem Rechtsgebiet gibt es eine ausgeprägte Rechtsprechung, die die gesetzlichen Regelungen auslegt und konkretisiert. Und leider ändert sich die Rechtsprechung hier ständig. Hier den Überblick zu behalten ist keine einfache Aufgabe. So ist etwa schon beim Abschluss eines Mietvertrags eine Vielzahl möglicher Fallstricke zu beachten. Dies gilt sowohl im Wohnungs- als auch im gewerblichen Mietrecht. So ist beispielsweise nicht nur die Frage der Durchführung von Schönheitsreparaturen möglichst vor Mietbeginn zu klären, auch die Bedingungen für die Beendigung des Mietverhältnisses sind vorausschauend zu beachten.

Da wir sowohl Mietende als auch Vermietende beraten, kennen wir beide Seiten. So können wir funktionierende, praxisgerechte Lösungen erarbeiten und umsetzen.

Wir sind in allen miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Angelegenheiten von Anfang an für Sie da. Aufgrund ständiger Fortbildungen auf diesem Rechtsgebiet sind wir stets auf der Höhe der aktuellen Rechtsprechung und können so eine kompetente Beratung und Vertretung gewährleisten.