Mietrecht

Dieses Rechtsgebiet betrifft jeden, ob als Mieter, als Vermieter oder als Bewohner der eigen-genutzten Immobilie. Wir beraten Sie in jeder dieser Eigenschaften.

Bei der Vielzahl von Entscheidungen, die der Bundesgerichtshof in den letzten Jahren gefällt hat, ist für den Betroffenen eine Orientierung nicht immer einfach.

Z.B. bei der Eingehung von Mietverträgen – sowohl im Bereich des Wohnungsmietrechtes als auch im Bereich des gewerbliche Mietrecht – ist auf eine Vielzahl von Problemen zu achten. So ist nicht nur die Frage der Durchführung von Schönheitsreparaturen möglichst vor Mietbeginn zu klären, auch die Bedingungen für die Beendigung des Mietverhältnisses sind vorausschauend zu beachten.

Selbstverständlich beraten wir sowohl Vermieter als auch Mieter. Bei der Findung praxisorientierter Lösungen ist gerade nützlich, wenn man die jeweiligen Positionen aus der jeweils anderen Sicht beurteilen kann.

In allen miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Angelegenheiten sind wir von Anfang an für Sie da. Aufgrund ständiger Fortbildungen auf diesem Rechtsgebiet sind wir stets auf der „Höhe der aktuellen Rechtssprechung“ und gewährleisten eine kompetente Beratung und Vertretung.