Verkehrsrecht

Nach Mitteilung der Zeitschrift Focus nimmt die Polizei jährlich über 2 Millionen Verkehrsunfälle auf. Berücksichtigt man noch die Vielzahl der Verkehrsunfälle, die von der Polizei nicht erfaßt werden, wird ersichtlich, welche Bedeutung das Verkehrsrecht hat.

Durch einen Schaden an einem Kraftfahrzeug entsteht eine Vielzahl von Problemen:

  • Welchen Betrag kann der Geschädigte von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners verlangen?
  • Unter welchen Voraussetzungen ist eine Schadensregulierung auf Neuwagenbasis möglich?
  • Welche Probleme entstehen bei einem Totalschaden?
  • Darf ein Mietwagen in Anspruch genommen werden und wenn ja, für welchen Zeitraum?

Häufig stellt sich die Frage, ob eine Regulierung auf Gutachtenbasis verlangt werden kann (unter Zugrundelegung der Stundenlöhne von Fachwerkstätten). Zusätzlich ist zu klären, ob dem Geschädigten die Erstattung von Nebenkosten zusteht (wie Mietwagengebühren, Wertminderung des Fahrzeugs etc.).

Hat der Geschädigte zusätzlich körperliche Schäden erlitten, so ist zu klären, wer die Unfallfolgekosten zu übernehmen hat. Besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld?

In diesem Bereich unserer anwaltlichen Tätigkeit können wir gewährleisten, daß wir – durch ständige Fortbildung – die Schadensregulierung und Prozeßführung auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung durchführen.