Nach Zahlen des Statistischen Bundesamts gibt es jährlich weit über zwei Millionen Verkehrsunfälle1. Und dies sind nur diejenigen, die polizeilich erfasst wurden. Angesichts dieser hohen Zahl wird deutlich, welche Bedeutung das Verkehrsrecht hat. Das gilt sowohl für Sach- als auch für Personenschäden.
Kommt es zu einem Schaden an einem oder i.V.m. einem Kraftfahrzeug, so ist eine Vielzahl an Fragen zu beantworten. Hierzu gehören etwa:
- welche Schäden am eigenen Fahrzeug sind ausgleichfähig?
- welcher Betrag kann von der Haftpflichtversicherung der Gegenseite verlangt werden?
- unter welchen Voraussetzungen ist eine Schadensregulierung auf Neuwagenbasis möglich?
- welche Probleme entstehen bei einem Totalschaden?
- darf ein Mietwagen in Anspruch genommen werden und wenn ja, welcher und für welchen Zeitraum?
Häufig stellt sich auch die Frage, ob eine Regulierung auf Gutachtenbasis verlangt werden kann, wobei die Stundenlöhne von Fachwerkstätten zugrunde gelegt werden. Zusätzlich ist zu klären, welche Nebenkosten die geschädigte Partei verlangen kann (wie Mietwagenkosten, Wertminderung des Fahrzeugs etc.).
Bei körperlichen Schäden ist beispielsweise die Frage zu beantworten, wer in welcher Höhe die Verluste und Kosten tragen muss, die infolge des Unfalls entstehen. Hierzu gehört ein möglicher Verdienstausfall, Krankenhaus- und Rehabilitationskosten etc. Auch die Frage, ob ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht, ist hier zu klären.
Wir halten uns im Bereich des Verkehrsrechts durch ständige Fortbildung stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung. So können Sie sicher gehen, dass wir bei der Schadensregulierung und Prozessführung stets die aktuellen Entwicklungen berücksichtigen.