Arbeitsrecht

Wir vertreten sowohl die Interessen von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern. Die Wahrnehmung von Interessen sowohl der Arbeitgeberseite als auch der Arbeitnehmerseite stellt keinen Widerspruch dar, sondern erleichtert die Arbeit eines Rechtsanwaltes erheblich. Nur wer beide Seiten kennt, kennt intensiv die jeweiligen Interessenlagen sowie die Stärken und Schwächen der jeweiligen Position.

Wir beraten Arbeitgeber bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen einschließlich der Gestaltung von Handelsvertreterverträgen. Auch bei der Überprüfung von arbeitsrechtlich relevanten Sachverhalten, die zu einer Abmahnung oder gar Kündigung führen sollen, sind wir behilflich.

Sollte ein Betriebsrat vorhanden sein, stehen wir auch für Verhandlungen mit diesem gerne zur Verfügung. Die umfassende und rechtzeitige Einbeziehung des Betriebsrates stellt sich in den meisten Fällen als sinnvoll und erforderlich dar. Gerade in diesen Bereichen passieren arbeitgeberseitig die meisten Fehler. Ist die Anhörung eines Betriebsrates unterlassen oder auch nur unzureichend vorgenommen, zieht dies bereits die Unwirksamkeit der Kündigung nach sich, ohne daß ein derartiger Fehler geheilt werden könnte. Da eine unwirksame Kündigung erhebliche Kosten für Lohnnachzahlung etc. nach sich ziehen kann, ist die Beratung gerade in diesem Bereich besonders wichtig.

Die Beratung des Arbeitnehmers umfaßt neben der Anfertigung und Auslegung von Arbeitsverträgen auch die Klärung, welche Pflichten und rechte der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber hat. Hat der Arbeitnehmer bereits eine Abmahnung oder Kündigung erhalten, wird zunächst der Sachverhalt umfassend geklärt, um hiernach die Rechtslage überprüfen zu können. Sofern von seiten des Arbeitnehmers gewünscht, kann bei Vorliegen derartiger arbeitgeberseitiger Maßnahmen das entsprechende Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht eingeleitet werden.

Liegen dem jeweiligen Arbeitsvertrag Tarifverträge zugrunde, ist sowohl von Arbeitgeber – als auch von Arbeitnehmerseite zu berücksichtigen, daß Tarifverträge häufige kurze Ausschlußklauseln enthalten, die zur Folge haben, daß etwaige Ansprüche binnen Wochen oder Monaten verfallen, sofern diese nicht in der gebotenen Art und Weise geltend gemacht werden. Dies wird von beiden Seiten häufig übersehen.

Wir sind bei allen deutschen Arbeitsgerichten tätig.