Arbeitsrecht

In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten beraten und vertreten wir sowohl Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmerseite. Wir kennen also die Anliegen und Bedürfnisse beider Gruppen. Auch ist es gerade bei einem Rechtsstreit wichtig, die Befindlichkeiten und Belange der anderen Seite richtig einschätzen zu können, da nur so eine erfolgversprechende Strategie gefunden werden kann.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber beraten wir u. a. bei der rechtssicheren und bedarfsgerechten Gestaltung von Arbeitsverträgen. Dies umfasst auch die Gestaltung von Handelsvertreterverträgen. Bei Störungen im Arbeitsverhältnis sind wir ebenfalls ein verlässlicher Ansprechpartner. So können wir etwa Sachverhalte für sie darauf prüfen, ob sie als Gründe für eine Abmahnung oder Kündigung geeignet sind.

Auch bei der Zusammenarbeit mit einem Betriebsrat stehen wir ihnen auf Wunsch mit Rat und Tat zur Seite. Die rechtzeitige und umfassende Einbeziehung des Betriebsrats bei arbeitsrechtlichen Entscheidungen ist in vielen Fällen nicht nur zwingend vorgeschrieben. Sie erspart auch häufig viel Zeit und Ärger. Und doch kommt es immer wieder vor, dass sie nicht erfolgt. Wurde dann etwa eine verpflichtende Anhörung des Betriebsrats unterlassen oder war sie unzureichend, kann eine Kündigung unwirksam sein, ohne dass dies nachträglich geheilt werden könnte. Dies wiederum führt zu erheblichen Kosten für Lohnnachzahlungen etc. Eine kompetente Beratung und Begleitung in diesem Bereich ist daher besonders wichtig.

Auch Arbeitnehmende beraten wir u. a. hinsichtlich der Anfertigung und Auslegung von Arbeitsverträgen. So helfen wir dabei, zu klären, welche Rechte und Pflichten in dem jeweiligen Arbeitsverhältnis bestehen. Im Zusammenhang mit Abmahnungen und Kündigungen prüfen wir den zugrundeliegenden Sachverhalt und klären davon ausgehend die Rechtslage. Auf dieser Grundlage beraten wir dann, welche rechtlichen Möglichkeiten den Wünschen des bzw. der jeweiligen Arbeitnehmenden am ehesten entsprechen und welche Erfolgsaussichten sie haben. Sofern eine außergerichtliche Lösung nicht erfolgsversprechender erscheint, beschreiten wird dann auch für sie den Klageweg vor dem zuständigen Arbeitsgericht.

Besondere Vorsicht ist im Übrigen geboten, wenn die jeweiligen Arbeitsverhältnisse dem Tarifrecht unterliegen. Hier gelten oftmals sehr kurze Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen. Sind diese teils nur Wochen umfassenden Fristen verstrichen, können viele Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Auch aus diesem Grund ist es von Vorteil, so früh wie möglich anwaltliche Beratung einzuholen.

Wir sind bei allen Arbeitsgerichten im gesamten Bundesgebiet tätig.