Wer am Straßenverkehr teilnimmt, kommt zwangsläufig mit dem Verkehrsrecht in Berührung: Vorfahrtsregeln müssen beachtet werden, Abstandsgebote, Höchstgeschwindigkeiten und eine Vielzahl andere Ge- und Verbote und ein Verstoß hiergegen kann schnell unangenehme Konsequenzen haben. Unter anderem können hier hohe Bußgelder und ein Eintrag in Flensburg drohen. Erhält man ein entsprechendes Schreiben, ist es an der Zeit, sich kompetente Hilfe zu holen.
Als Fachanwälte für Verkehrsrecht wissen wir, welche Schritte in einem Bußgeldverfahren eingeleitet werden müssen, um Ihnen möglichst das Bußgeld zu ersparen bzw. es zu mindern. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung wissen wir sehr genau, ob und wie die entsprechenden Bescheide angegriffen werden können. Kann das Verfahren nicht bereits vor der Bußgeldbehörde erledigt werden, vertreten wir Sie selbstverständlich auch in einem gerichtlichen Bußgeld- oder Strafverfahren. Und das im gesamten Bundesgebiet.
Drohendes Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis
Neben dem Bußgeld ist das Fahrverbot bzw. die Entziehung der Fahrerlaubnis die häufigste Konsequenz straßenverkehrsrechtlicher Verstöße. Sie kommen etwa bei massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen, Trunkenheits- oder Drogenfahrten in Betracht und bedeuten oft starke Einschnitte in die persönliche Mobilität. Das kann sich auch auf das private und berufliche Umfeld auswirken: Erfordert die Arbeit eine Fahrerlaubnis, so kann sogar das Arbeitsverhältnis selbst gefährdet werden.
Angesichts der massiven Auswirkungen, die ein Fahrverbot bzw. die Entziehung der Fahrerlaubnis haben kann, ist es sinnvoll, möglichst frühzeitig anwaltliche Unterstützung zu suchen. Fachanwältinnen und Fachanwälte für Verkehrsrecht können häufig helfen, die genannten Konsequenzen abzuwenden oder zumindest zu mildern. Je früher ein spezialisierter Fachanwalt beauftragt wird, desto größer sind die Chancen, dass hier wirklich alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft werden können:
Es kann für den Betroffenen schon sehr hilfreich sein, dass das Fahrverbot z.B. später in Kraft tritt. Dann muss es erst angetreten werden, wenn es nicht ganz so weh tut, etwa in der Urlaubszeit. Häufig kann auch ein Fahrverbot abgewendet werden, indem ein höheres Bußgeld gezahlt wird. Die jeweiligen Voraussetzungen und Bedingungen hängen dabei nicht unwesentlich von der aktuellen Rechtsprechung und den Gepflogenheiten in den unterschiedlichen Gerichtsbezirken ab. Diese kennen wir genau und können Ihnen damit oft den Weg aufzeigen, der Ihnen weiterhilft.
Wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen, so stehen wir Ihnen selbstverständlich auch bei allen Fragen in diesem Zusammenhang zur Seite, einschließlich denen in Bezug auf die Durchführung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) – umgangssprachlich leider auch „Idiotentest“ genannt.
Verkehrsunfall
Als Beteiligter eines Verkehrsunfalls hat man häufig nicht den Überblick und die Ruhe für all den Papierkram mit Versicherungen, Behörden und ggf. den anderen am Unfall beteiligten Personen. Als Anwältinnen und Anwälte mit der Spezialisierung Verkehrsrecht haben wir den Überblick darüber, was hier auf Sie zukommt. Wir sorgen dafür, dass Sie bekommen, was Ihnen zusteht bzw. das Sie nur das zahlen müssen, wozu Sie verpflichtet sind. Hierzu gehören etwa ausreichende Reparatur- und Mietwagenkosten, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Schmerzensgeld, Abschleppkosten, zusätzliche Fahrt- und Behandlungskosten usw.
Haben Sie am Unfall keine Schuld, müssen Sie sich über die bei uns entstehenden Kosten keine Gedanken machen. Unsere Kosten werden dann von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen. Und wenn das nicht klar sein sollte, klären wir Sie über alle Risiken auf bzw. übernehmen auch den Schriftwechsel mit Ihrer eventuell bestehenden Rechtsschutzversicherung. Wichtig ist: Sie müssen sich um nichts kümmern, wir erledigen alles!
Ausführliches zu unseren Leistungen im Rahmen von Verkehrsunfällen finden Sie in unserer Rubrik „Verkehrsrecht“, die Sie hier finden.