Fragen des Erbrechts ergeben sich nicht erst, wenn jemand verstorben ist. So ist es im Regelfall sinnvoll, sich schon zu Lebzeiten darüber Gedanken zu machen, wer Erbe werden soll und vor allem auch der auf keinen Fall Erbe werden soll. Als Laie ist man da meist völlig überfordert. Im schlimmsten Fall macht man ein eigenes Testament und benutzt dabei Vokabeln, die etwas ganz anderes bedeuten als man denkt.
Wenn man kein Testament errichtet, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Nach dieser richtet sich dann, wer wieviel wovon bekommt und wer leer ausgeht. Auch die Frage, wer für ggf. bestehende Verbindlichkeiten aufkommt, richtet sich dann nach den gesetzlichen Vorgaben.
Die gesetzliche Lösung ist gezwungenermaßen eine Standardlösung. Als solche kann sie nicht die ganze Breite an Lebenswirklichkeiten und individuellen Beziehungen aller abdecken. Daher gibt es auch die Möglichkeit, andere Regeln vorzugeben oder mit den infrage kommenden Erben zu vereinbaren. Formal geschieht dies etwa durch Testamente und Erbverträge, aber auch durch Pflichtteilsverzichtverträge. Die hier bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten sind sehr vielfältig. Einerseits ist damit meist eine passgenaue Lösung möglich ist, die den Wünschen der vererbenden Person – des Erblassers – und deren Lebensumständen entspricht. Andererseits ist hierbei eine Vielzahl von Konstellationen und rechtlicher Fragestellungen zu berücksichtigen. Hierzu gehören nicht nur erbrechtliche sondern beispielsweise auch familienrechtliche und steuerliche Gesichtspunkte. In diesem komplexen Feld stehen wir ihnen mit Rat und Tat zur Seite, beraten Sie und formulieren die entsprechenden Schriftstücke.
Für sehr einfach gelagerte Fälle ist häufig ein kurzes, handschriftliches Testament ausreichend. Manchmal ist jedoch nicht klar, ob bestimmte Regelungen überhaupt rechtlich zulässig sind oder ob es vielleicht bessere Möglichkeiten gibt. Auch gibt es bestimmte Formvorschriften, damit das handschriftliche Testament später auch anerkannt wird. Daher kann es auch bei einem solchen Privattestament häufig sinnvoll sein, sich beraten zu lassen: Man kann viel falsch machen!
Ein notarielles Testament ist jedoch in der Regel die bessere Variante. So kann damit in den meisten Fällen ein zeitraubendes Erbscheinverfahren vermieden werden, vor dessen Abschluss es nicht möglich ist als Erben aufzutreten.
Mit einem notariellen Testament kann man etwa unmittelbar und sehr schnell Auskünfte von Banken etc. einholen. Damit ist ein frühzeitiger Überblick über die Finanzsituation möglich und die Möglichkeit gegeben, gegebenenfalls nötige Aktionen durchzuführen. Zum Nachweis der entsprechenden Berechtigung reicht den meisten Banken das notarielle Testament aus. Gibt es ein solches notarielles Testament nicht, wird die Bank oder Sparkasse im Regelfall jegliche Auskunft verweigern und keine Verfügungen über das Bankguthaben mehr zulassen.
Auch bei Zweifeln, ob die erblassende Person in der Lage war, zu verstehen, was sie in dem Testament festlegte (ob sie „testierfähig“ war) kann das notarielle Testament hilfreich sein. Denn der Notar bzw. die Notarin muss sich bei der Abgabe der entsprechenden Willenserklärung von der Testierfähigkeit der jeweiligen Person überzeugen.