Notariat

Rechtliche Vereinbarungen haben oft sehr weitreichende Folgen. Diese sind ohne eine tiefgreifende Kenntnis der Materie häufig nicht überschaubar. Daher können leicht Dinge übersehen werden, die später wichtig werden. Auch kann es sein, dass mit den getroffenen Regelungen das gewünschte Ziel gar nicht erreicht werden kann. In all diesen Fällen ist eine notarielle Beratung stets zu empfehlen.

Wenn Sie weitergehende Rechtssicherheit wünschen, lassen Sie die entsprechenden Vereinbarungen notariell beurkunden. Bei der notariellen Beurkundung findet eine unabhängige und neutrale rechtliche Beratung statt. Der Vertrag und Ihre Vereinbarungen werden dann in einer Urkunde festgehalten, die der Notar oder die Notarin erstellt. Solche Urkunden können beispielsweise vor Gericht eine höhere Beweiskraft haben als Urkunden, die von Privatleuten erstellt wurden.
In bestimmten Fällen ist eine notarielle Beurkundung sogar gesetzlich vorgeschrieben. Beachtet man diese gesetzlichen Vorschriften nicht, so sind die getroffenen Vereinbarungen meist unwirksam und damit wertlos. Dies ist etwa im Immobilienrecht, im Eherecht und im Erbrecht häufig der Fall. Mit der Pflicht zur notariellen Beurkundung soll auch sichergestellt werden, dass niemand solche Vereinbarungen trifft, ohne genau zu wissen was er oder sie tut.

Manchmal ist eine notarielle Beurkundung nicht vorgeschrieben, aber gleichwohl ratsam. So kann man z. B. sein Testament handschriftlich auf einem Bierdeckel machen. Benutzt man dabei aber das falsche Vokabular, kann das zu verheerenden Konsequenzen führen.

Wenn wir notarielle Beurkundungen vornehmen, geht es uns zunächst darum, die jeweiligen rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen der Beteiligten zu verstehen. In einem zweiten Schritt beraten wir dann, ob die beabsichtigten Regelungen die gewünschten Zwecke erfüllen können, oder ob andere Regelungen vielleicht besser passen. Erst wenn dies alles geklärt ist, beurkunden wir Ihre entsprechenden Erklärungen.

Zu den weiteren Tätigkeitsfeldern unseres Notariats in Hannover gehört die Beglaubigung von Unterschriften, Kopien oder bestimmten Erklärungen, die Ausstellung direkt vollstreckbarer Urkunden (z. B. nach § 794 Absatz 1 Nummer 5 ZPO).
Bei einer Beglaubigung wird die „Echtheit“ einer Unterschrift oder einer Kopie oder eines sonstigen Schriftstücks bestätigt. Das heißt, es wird bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich von der Person stammt, zu der die Unterschrift gehört, dass ein Schriftstück tatsächlich eine Kopie des uns vorliegenden oder vorgelegten Originals ist oder dass eine Erklärung tatsächlich von der Person stammt, die vorgibt, diese abzugeben.

Die Kosten für notarielle Tätigkeiten sind bundesweit einheitlich durch das Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt und damit überall gleich.

Immobilien

Wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen, müssen Sie eine Vielzahl von Vorschriften des privaten und des öffentlichen Rechts beachten. Eigentumsverhältnisse sind zu klären, das Grundbuch muss auf Dienstbarkeiten konsultiert werden, Zahlungsmodalitäten müssen festgelegt, steuerliche Auswirkungen bedacht werden und vieles mehr. Der entsprechende Vertrag ist daher häufig ein sehr komplexes Gebilde. Damit hier alles im Sinne aller Beteiligten geschieht, stehen wir Ihnen mit unserer Fachkompetenz und Erfahrung beratend zur Seite und beurkunden schließlich die entsprechenden Verträge. Letzteres ist gesetzliche Vorschrift. Das heißt, ein Immobilienkaufvertrag ist nur dann gültig, wenn er notariell beurkundet wurde.

Damit ihre Immobilie wirklich ihr Eigentum wird, müssen Sie jedoch auch als Eigentümerin bzw. Eigentümer im Grundbuch eingetragen sein. Die hierfür erforderlichen Formalitäten erledigen wir ebenfalls im Notariat.

Für den Fall, dass eine Grundschuld im Grundbuch gelöscht werden soll, stellen wir im Notariat die erforderliche Beglaubigung der Unterschriften aller Eigentümerinnen und Eigentümer aus. Auch wenn Sie einen beglaubigten Grundbuchauszug brauchen, können Sie den über uns bekommen.

Erbsachen

In Deutschland geht es jedes Jahr um viel Geld und andere Vermögenswerte, wenn deren bisherige Eigentümerinnen oder Eigentümer versterben. Haben diese keine eigenen Regelungen getroffen, so tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Hierbei werden jedoch die individuellen Beziehungen der Verstorbenen zu den Erbinnen bzw. Erben nicht berücksichtigt. Auch deren Fähigkeit, ein Unternehmen weiterzuführen ist hier nicht von Belang. Und schließlich werden auch oft steuerliche Vorteile in diesem Zusammenhang nicht optimal genutzt, sodass sie mehr Steuern zahlen als nötig wäre.

Das Recht bietet aber auch die Möglichkeit, die Vermögensnachfolge individuell zu gestalten, nur begrenzt durch Pflichtteilsansprüche enger Angehöriger.

Vermögensnachfolge kann durch Schenkung zu Lebzeiten oder durch ein Testament erfolgen. Jede Methode hat ihre Vor- und Nachteile. Eine kombinierte Lösung kann vorteilhaft sein, erfordert jedoch eine genaue Beachtung gesetzlicher Vorschriften und oft professionelle Beratung. Unsere Notarinnen und Notare, die sich täglich mit solchen Fragen befassen, helfen Ihnen, die individuell passende und rechtssichere Lösung finden.

Ein notarielles Testament bietet häufig Kosten- und Sicherheitsvorteile. So werden etwa seit 2012 notarielle Urkunden im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer verzeichnet, was sicherstellt, dass der letzte Wille des Erblassers bzw. der Erblasserin ohne Verzögerung zum Nachlassgericht kommt und gültig wird.

Darüber hinaus gibt es auch im Erbrecht Verträge, die zwingend notariell beurkundet werden müssen. Dies sind etwa Erbverträge und Erbverzichtsverträge. Auch hier unterstützen und beraten wir sie und beurkunden schließlich entsprechend.

Familiensachen

Wenn sich Menschen entscheiden, eine Lebensgemeinschaft einzugehen, ist dies immer eine bedeutende Sache. Schließlich heißt das nichts weniger, als gemeinsam eine Zukunft zu gestalten. Hierbei bietet das deutsche Recht als primären Gestaltungsrahmen die Ehe. Vor der Einführung der „Ehe für Alle“ konnten gleichgeschlechtliche Paare eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Auch nichteheliche Lebensgemeinschaften werden zunehmend häufiger.

Das Zusammenleben wirft viele wichtige Fragen auf. Hierzu gehört etwa die Vermögensaufteilung, die Haftung für Schulden des Partners bzw. der Partnerin, finanzielle Absicherung im Alter, Ansprüche bei Krankheit und die Rechte und Pflichten gegenüber gemeinsamen Kindern. Wie diese Fragen geregelt werden können, hängt auch davon ab, ob die Partnerschaft ehelich, lebenspartnerschaftlich oder nichtehelich ist.

Um die unterschiedlichen Möglichkeiten und Beschränkungen zu erkennen muss man die entsprechende Rechtslage genau kennen. Nur so können am Ende Regelungen getroffen werden, die den Interessen und Bedürfnissen der Partner/innen entsprechen. Aufgrund dieser Komplexität ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass etwa Eheverträge notariell beurkundet sein müssen, um gültig zu sein.

Wir bieten hierbei unabhängige Beratung und helfen, ausgewogene Verträge zu erstellen, die auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Auch sind wir die richtigen Ansprechpartner für Fragen zum Eltern-Kind-Verhältnis und zur Adoption. Indem Sie uns konsultieren, können Sie sicherstellen, dass ihre rechtlichen Vereinbarungen ihren persönlichen Umständen entsprechen.

Häufige Beispiele, in denen es sinnvoll oder erforderlich sein kann, unser Notariat in Anspruch zu nehmen sind etwa:

  • der Abschluss eines Ehevertrags oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Verträge zwischen Lebenspartner/innen im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes
  • Partnerschaftsverträge bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften
  • Anerkennung der Vaterschaft oder als Kind im Rahmen einer Adoption
  • Erklärungen zur elterlichen Sorge oder zum Ehe- und Familiennahmen

Vorsorge

Manchmal kann man seine (rechtlichen) Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln. Dies kann etwa nach einem Unfall oder infolge einer Erkrankung oder wegen Alters der Fall sein. Dann muss oft jemand anders rechtliche Entscheidungen für einen treffen. Ehegatten sind in solchen Fällen nur begrenzt handlungsfähig. Daher ist es ratsam, durch notarielle Vollmachten und Anordnungen Vorsorge zu treffen, um sicherzustellen, dass eigene Wünsche berücksichtigt werden. So kann verhindert werden, dass Personen, die man nicht kennt, Entscheidungen über das eigene Leben treffen.

Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn es darum geht dir richtigen Vorsorgeinstrumente auszuwählen und zu gestalten. Diese sind im Wesentlichen die Generalvollmacht, die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung. Seit dem 1. Januar 2023 gibt es zudem ein gesetzliches Ehegattennotvertretungsrecht.

Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es, selbst jemanden zu bestimmen, der ohne gerichtliche Einmischung handeln darf, wenn Sie es nicht können. Betreuungsverfügungen erlauben es Ihnen, den Betreuer bzw. die Betreuerin selbst vorzuschlagen, während Patientenverfügungen medizinische Behandlungswünsche festlegen.

Kombiniert bieten etwa Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung umfassenden Schutz und stellen sicher, dass persönliche Wünsche respektiert und durchgesetzt werden. Notarielle Beglaubigungen bieten zusätzliche Sicherheit und werden von Institutionen anerkannt.

Wir erstellen individuelle Vollmachten und Anordnungen für Notfälle, um sicherzustellen, dass diese im Ernstfall wirksam sind. Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen können im Zentralen Vorsorgeregister eingetragen werden, ebenso wie ein Widerspruch gegen das Ehegattennotvertretungsrecht.

Handels- und Gesellschaftsrecht

Unternehmen sind dynamische Organismen, die sich stetig entwickeln. Sie erfordern daher über ihren gesamten Lebenszyklus immer wieder neue, auch rechtliche, Entscheidungen. Ob es um die Gründung geht, die Frage der geeigneten Rechtsform und des zulässigen Firmennamens, handelsregisterliche Fragestellungen, Fragen der Umorganisation oder der Nachfolge, stets handelt es sich um komplexe Sachverhalte, bei denen eine kompetente Beratung vor schweren Fehlern schützen kann. Aufgrund unserer Erfahrung können wir verlässliche Hilfe bei der Bewältigung dieser Herausforderungen bieten.

Für viele Verträge und Handlungen ist darüber hinaus die Mitwirkung einer Notarin oder eines Notars gesetzlich vorgeschrieben. So sind die Gründung einer AG, einer GmbH oder einer UG (haftungsbeschränkt) ohne notarielle Beurkundung nicht rechtsgültig. Auch die Übertragung von Geschäftsanteilen einer GmbH kann nur notariell beurkundet erfolgen – gleiches gilt, je nach Beschlussfassung, für AG-Hauptversammlungen und GmbH-Gesellschafterversammlungen.

Notariell beglaubigt werden müssen etwa Anmeldungen eintragungspflichtiger Tatsachen im Handelsregister.

Vereinsrecht

Vereine haben eine große gesellschaftliche Bedeutung und so verwundert es nicht, dass es aktuell in Deutschland fast 600.000 eingetragene Vereine gibt. Da Vereine Rechte und Pflichten haben können, ist es wichtig, dass es eine verlässliche Quelle gibt, aus der sich alle informieren können. Diese Quelle ist das Vereinsregister, das am Amtsgericht am Sitz des Vereins geführt wird. Bei Anmeldungen von Tatsachen in diesem Vereinsregister muss jeweils eine Notarin oder ein Notar die darunter gesetzten Unterschriften beglaubigen.

Zu den notariell zu beglaubigenden Anmeldungen im Vereinsregister gehören:

  • Anmeldung der Vereinsgründung
  • Anmeldung einer Satzungsänderung
  • Anmeldung einer Änderung im Vorstand
  • Anmeldung der Vereinsauflösung

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei der Ausarbeitung Ihrer Satzung auf Wunsch beratend zur Seite.