Versicherungsrecht

Versicherungen werden in der Regel in der Hoffnung abgeschlossen, dass sie nie in Anspruch genommen werden müssen. Tritt der Versicherungsfall dann doch ein, so verläuft die Bearbeitung für die Versicherungsnehmer im Idealfall so, dass die Versicherung den Schaden schnell reguliert. Die Versicherungen wiederum möchten nur mit solchen Ansprüchen konfrontiert werden, die auch tatsächlich bestehen und sich vor Missbrauch schützen. In manchen Fällen entspricht die Realität jedoch nicht dieser Idealvorstellung. Dann stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Wir sind hauptsächlich in den Bereichen Kraftfahrtversicherung, Krankenversicherung, Rechtsschutzversicherung, Haftpflichtversicherung und Umwelthaftpflichtversicherung tätig. Daneben bearbeiten wir aber auch alle anderen Sparten des Versicherungsrechts.

Zu unserer Mandantschaft gehören sowohl Personen, die Versicherungen abgeschlossen haben, als auch Versicherungsunternehmen und deren Mitglieder.

Auch in diesem Bereich unserer Tätigkeit legen wir großen Wert auf einen engen Kontakt zu unserer Mandantschaft. So können wir am besten sicherstellen, im Rahmen des rechtlich Möglichen zu einer befriedigenden Lösung zu kommen.