Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht gliedert sich u.a. in folgende Bereiche:

  • Kraftfahrtversicherung
  • Krankenversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Umwelthaftpflichtversicherung

Wir bearbeiten alle Sparten des Versicherungsrechtes, zumal die rechtlichen Grundlagen, falls nicht identisch, so doch vergleichbar sind. Unsere Aufträge erhalten wir von Versicherungsnehmern, deren Ansprüche aus Versicherungsverträgen wir prüfen. Wir vertreten auch Versicherungsunternehmen, wenn es um die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen geht. Außerdem setzen wir uns für deren Mitglieder / Versicherungsnehmer ein, falls gegen diese Ansprüche direkt geltend gemacht werden.

Ein enger Kontakt zu den Mandanten (Versicherungen oder Versicherungsnehmer) erleichtert bzw. ermöglicht erst eine Bearbeitung der Probleme.