Familienrecht

Das Gebiet des Familienrechts umfaßt u.a.die Themenschwerpunkte

  • Eheverträge
  • Trennungsunterhalt
  • Scheidung
  • Scheidungsfolgeangelegenheiten wie z.B. nachehelicher Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich, Kindesunterhalt, Sorgerecht sowie Umgangsrecht

Häufig werden Eheverträge bereits vor der Heirat geschlossen, in vielen Fällen wird der Abschluß eines Ehevertrages für einen der Partner eine unabdingbare Voraussetzung für den Eheschluß oder die Lebenspartnerschaft darstellen. Wir formulieren für Sie derartige Verträge oder überprüfen sie, wenn von anderer Seite bereits ein Vorschlag vorliegt.

Trennungs- und Scheidungssituationen erfordern eine kompetente rechtliche Vertretung. Werden hierbei auch die Belange von Kindern berührt, entsteht eine besondere Situation. Ideal wäre es, durch Streitverhinderung und frühzeitige Streitschlichtung ein Einvernehmen zwischen den Parteien zu erwirken, damit ein von allen Beteiligten akzeptierbarer Weg gefunden und am Ende ein lebbarer Kompromiß hergestellt wird.

Diese Idealvorstellung ist leider nicht bei allen familienrechtlichen Angelegenheiten zu erzielen. Manchmal erfordern kritische Situationen ein unverzügliches und entschlossenes Handeln auch gegen den Partner, besonders wenn es um Maßnahmen zur Sicherung des Lebensbedarfes durch Unterhaltsforderungen geht. Ebenfalls können – wenn minderjährige Kinder vorhanden sind – Probleme bei der Regelung des Umgangsrechtes entstehen, wobei das Wohlergehen der Kinder immer im Vordergrund stehen muß.

In allen familienrechtlichen Angelegenheiten stehen wir für eine kompetente Vertretung ein. Wir sind von der Erstberatung, während der Trennungsphase, über das Scheidungsverfahren hinaus bereit, Sie individuell in jeder Phase einer Krisensituation zu betreuen. Bei akuten Problemen finden Sie bei uns jederzeit einen Ansprechpartner. Damit schwierige Situationen schon im Vorfeld vermieden werden, stehen wir Ihnen für die Gestaltung von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen mit Rat und Tat zur Seite.