Familienrechtlich sind wir schwerpunktmäßig in den folgenden Angelegenheiten tätig:
- Eheverträge
- Trennungsunterhalt
- Scheidung
- Scheidungsfolgeangelegenheiten wie z.B.
- nachehelicher Unterhalt
- Zugewinn
- Versorgungsausgleich
- Kindesunterhalt
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
Eheverträge werden häufig bereits vor der Heirat geschlossen. Zum einen passen oft die gesetzlichen Standardregelungen nicht zu den individuellen Lebenssituationen und Wünschen der künftigen Eheleute. Zum andern ist es hinsichtlich eines möglichen Scheiterns der Ehe immer sinnvoller, sich Regelungen zu überlegen, wenn man sich noch wohlgesonnen ist. Wir formulieren für Sie derartige Verträge oder überprüfen sie, wenn von anderer Seite bereits ein Vorschlag vorliegt.
In Trennungs- und Scheidungssituationen ist es im Zweifel besser, kompetent rechtlich vertreten zu sein. Dies gilt insbesondere, wenn die Belange von Kindern berührt sind.
Idealerweise kann durch Streitverhinderung und frühzeitige Streitschlichtung ein Einvernehmen zwischen den Parteien erzielt werden. So kann ein für alle Beteiligten akzeptabler Weg und am Ende ein lebbarer Kompromiss gefunden werden.
Daneben gibt es aber auch Fälle, in denen gehandelt werden muss, ohne dass die andere Seite am Entscheidungsprozess teilnimmt – etwa bei mangelnder Kooperationsbereitschaft der anderen Seite oder wegen besonderer Dringlichkeit der Angelegenheit.
Geht es in diesen Fällen beispielsweise um die Sicherung des Lebensbedarfs durch Unterhaltsforderungen oder Probleme beim Umgangsrecht, ist unverzügliches und entschlossenes Handeln erforderlich. Auch in diesen Situationen können Sie auf uns zählen.
In unserer langjährigen Praxis haben wir viele familienrechtliche Situationen begleitet. Daher können Sie nicht nur auf unsere fachliche Expertise zählen, sondern auch auf unseren Blick für die beste Lösung insgesamt. Die Lösung muss nicht nur rechtlich richtig sein, sie muss auch zu ihnen passen! Dies gilt sowohl für die Zeit vor und während der Trennung als auch für die Zeit danach. Denn gerade in familienrechtlichen Zusammenhängen ist die Rechtslage nur ein Faktor neben anderen, wenn es darum geht, Konflikte aufzulösen.