Streitigkeiten zwischen Personen können durch gute Verträge vermieden werden. Insofern hat das Sprichwort „Vertrag kommt von vertragen“ durchaus seine Berechtigung.
In vorgefertigten Verträgen „aus der Schublade“ oder aus dem Internet kann auf die Besonderheiten des Einzelfalles keine Rücksicht genommen werden. Sie regeln daher oft gerade das nicht, worauf es Ihnen ankommt – und versagen im Streitfall dann oft genau dort, wo eigentlich ein wesentlicher Teil ihrer Funktion liegt: Streitfälle vorherzusehen und deren Beilegung zu regeln.
Wir sind Ihnen bei der Gestaltung „guter“ Verträge behilflich, die das Vertragen fördern und das Streiten erträglich machen. In intensiven Gesprächen klären wir zunächst worauf es Ihnen ankommt und in welchem Umfeld die Verträge gelten sollen. Ein differenziertes Verständnis für das künftige Vertragsverhältnis und für den Vertragsgegenstand ist schließlich die Voraussetzung für das Aufsetzen eines in diesem Sinne „guten“ Vertrages.
Auch wenn Sie bereits einen Vertrag abgeschlossen haben, sind wir für Sie da. Denn die Bedeutung und Tragweite eines Vertragstextes erschöpft sich ja nicht in dessen Buchstaben. Vielmehr stehen sie in einem rechtlichen und tatsächlichen Rahmen, aus dem heraus erst seine Bedeutung erschlossen werden kann. Im Zweifel klären wir diese Bedeutung für Sie. Bei Bedarf überlegen wir dann gemeinsam mit Ihnen, welche Konsequenzen zu ziehen sind und welche Möglichkeiten es hierfür gibt.