Vertragsrecht

Streitigkeiten zwischen Personen können durch gute Verträge vermieden werden. Insofern hat das Sprichwort „Vertrag kommt von vertragen“ durchaus seine Berechtigung. Wir sind Ihnen bei der Gestaltung von „guten“ Verträgen behilflich. In intensiven Gesprächen klären wir zunächst worauf es unseren Mandanten ankommt und in welchem Umfeld die Verträge gelten sollen. Ein differenziertes Verständnis für das künftige Vertragsverhältnis und für den Vertragsgegenstand ist die Voraussetzung für das Aufsetzen eines „guten“ Vertrages.

Vorgefertigte Verträge „aus der Schublade“ oder „aus dem PC“ können auf die Besonderheiten des Einzelfalles keine Rücksicht nehmen. So resultieren die meisten Probleme häufig aus derartigen „Schubladenverträgen“! Sollten Sie im Zusammenhang mit einem bereits abgeschlossenen Vertrag Fragen haben, werden wir diese für Sie klären. Dadurch werden Sie in die Lage versetzt, sowohl Ihre Rechte als auch Ihre Pflichten kennenzulernen und zu verstehen. Erst dann können wir gemeinsam mit Ihnen überlegen, welche Konsequenzen zu ziehen sind.